Impressum

Geschäftsleitung.

Dani Büchi
Geschäftsleitung
Kreuzstrasse 26
Postfach 1258
8032 Zürich
+41 (0)44 250 90 00
dani.buechi[at]energy.ch

Pascal Frei
Marketingleitung
Kreuzstrasse 26
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+41 (0)44 250 90 00
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Roger Spillmann
Programmleitung
Kreuzstrasse 26
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roger.spillmann[at]energy.ch

Manuel Schaub
Verkaufsleitung
Kreuzstrasse 26
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manuel.schaub[at]energy.ch
 

Web.

Florian Brandt
Neue Medien
Kreuzstrasse 26
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florian.brandt[at]energy.ch

Tanja Fetz
Online Redaktion
Kreuzstrasse 26
Postfach 1258
8032 Zürich
+41 (0)44 250 90 00
tanja.fetz[at]energy.ch

 

Ombudsstelle.

Die unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) kann unter folgender Adresse kontaktiert werden:

Dr. Guglielmo Bruni
Drosselstrasse 26
4059 Basel

Die Ombudsstelle kann nur Beanstandungen gegen ausgestrahlte redaktionelle Sendungen im Sinne des Radio- und Fernsehgesetzes entgegennehmen. Die Beanstandung muss schriftlich eingereicht werden. In einer kurzen Begründung ist anzugeben, in welcher Hinsicht die gerügte Sendung inhaltlich mangelhaft oder die Verweigerung des Zugangs zum Programm rechtswidrig sein soll.
 
Bei allen anderen Fragen zum Programm oder einzelnen Sendungen kann man sich direkt an gl[at]energyzueri.ch wenden.
 


Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Energy Zürich nimmt im Rahmen der verfügbaren Sendezeit und zu den nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen Aufträge für Werbung für das Programm von ENERGY ZÜRICH entgegen. Der Vertrag über die Ausführung des vom Kunden erteilten Sendeauftrages wird zwischen dem Kunden und Radio Z AG (nachfolgend ENERGY ZÜRICH) geschlossen.

2. Der Auftrag gilt, wie von ENERGY ZÜRICH schriftlich oder elektronisch bestätigt, als erteilt, sofern der Auftraggeber nicht innerhalb von 48 Std. seit Zugang der Auftragsbestätigung schriftlich widerspricht. Ein Schweigen des Auftragnehmers gilt als Annahme. Die Ausstrahlung der Werbesendung ersetzt in allen Fällen die schriftliche oder elektronische Bestätigung des Auftrages.

3. Die Auftraggeber verpflichten sich, die Sendeunterlagen bis spätestens 4 Werktage vor Sendedatum frei Haus im vom Sender vorgegebenen Format und Qualität einzureichen. Wird das Sendematerial nicht rechtzeitig geliefert oder ist es nicht einwandfrei und kann aus Gründen der Werbespots nicht ausgestrahlt werden, so behält sich ENERGY ZÜRICH vor, andere brauchbare Unterlagen des Auftraggebers zu verwenden. Sollten keine sendefähigen Unterlagen vorliegen, wird die vereinbarte Sendezeit in Rechnung gestellt. Gegen ENERGY ZÜRICH können wegen der Ausstrahlung eines falschen Spots keine Ansprüche geltend gemacht werden, wenn der Spot von Auftraggeber oder von dessen Beauftragten versehentlich zugesandt wurde oder falsch beschriftet war. Der Auftraggeber trägt in jedem Fall das Risiko von Übermittlungsfehlern. Die Tonträger sind wie folgt zu liefern: CD-Qualität oder MP3 (256 KBit/sec, 48000 Hz, Stereo). Sendekopie auf CD / DAT oder Media-Shuttle.

4. Einschaltzeiten: Die Werbespots werden normalerweise in maximal 2 Blocks pro Sendestunde zusammengefasst. Die in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Richtzeiten können bis zu 60 Minuten abweichen. Ausstrahlungswünsche ausserhalb der geplanten Spotblocks auf Anfrage.

5. Innerhalb eines Werbeblocks wird auf Konkurrenzausschluss geachtet, kann aber nicht garantiert werden.

6. Die vereinbarten Sendetermine werden nach Möglichkeit eingehalten, jedoch kann eine Gewähr für die Ausstrahlung zu einem bestimmten Zeitpunkt und in bestimmter Reihenfolge nicht übernommen werden.

7. Die Ausstrahlung von Werbespots darf in anderen Werbemitteln nur angekündigt werden, wenn darauf hingewiesen wird, dass die Werbung im Radio gesendet wird. Solche Ankündigungen (wie auch die Verwendung des Signets ENERGY ZÜRICH in anderen Werbemitteln) bedürfen der Zustimmung von ENERGY ZÜRICH.

8. Abgelehnt werden Werbespots, in denen Mitarbeiter von ENERGY ZÜRICH hörbar mitwirken.

9. Die Werbespots werden monatlich, jeweils bis spätestens 5 Tage nach Ende des Monats, in dem die Ausstrahlung stattgefunden hat, in Rechnung gestellt. Die Faktura ist innert 30 Tagen zu begleichen. Bei Nichteinhaltung dieser Zahlungsfrist ist ENERGY ZÜRICH ohne weitere Mahnung berechtigt, die Werbespots vom Programm abzusetzen. Für den dadurch entstehenden Ausfall haftet der Auftraggeber.

10. Aufgrund unserer Buchungsbestätigung sind die Einschaltzeiten fest gebucht. Rücktritte und Kürzungen von Buchungsaufträgen sind monatlich möglich, sofern dies ENERGY ZÜRICH mindestens 10 Arbeitstage vor der Erstausstrahlung mitgeteilt wird. Spätere Annullierungen verpflichten zu einer Entschädigungszahlung von 100 %, sofern die entsprechende Werbezeit nicht innerhalb von 8 Wochen nachgeholt werden kann.

11. Aufgrund der Buchungsbestätigung von Promotionen und Sponsorings sind die Einschaltungen fest gebucht und die Produktionen können von ENERGY ZÜRICH extern in Auftrag gegeben. Kürzungen sind nicht möglich und Rücktritte sind monatlich möglich sofern dies ENERGY ZÜRICH mindestens 20 Arbeitstage vor der Erstausstrahlung mitgeteilt wird. Allenfalls bereits eingeleitete und abgeschlossene Produktionen werden bei jedem Rücktritt voll verrechnet. Spätere Annullierungen verpflichten zu einer Entschädigungszahlung von 100% sofern das entsprechende Auftragsvolumen nicht innerhalb von 8 Wochen in Form von klassischen Spots nachgeholt werden kann.

12. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle zur Herstellung und zur Sendung der Werbespots notwendige Rechte einzuholen. Ausserdem steht der Auftraggeber dafür ein, dass die Werbespots nicht gegen rechtliche, insb. Auch wettbewerbsrechtliche und die speziellen Werberechtsgesetze und Werberechtsrichtlinien verstösst. ENERGY ZÜRICH ist nicht verpflichtet, die Werbespots zu prüfen.

13. ENERGY ZÜRICH haftet für etwaige Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Keine Haftung besteht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder den entgangenen Gewinn, soweit die Haftung nicht durch grobe Fahrlässigkeit von Organen der ENERGY ZÜRICH begründet wird. In allen Fällen der Zurückweisung, Verschiebung, vorzeitigen Beendigung oder Nichtausstrahlung von rechtsverbindlich angenommenen Sendeaufträgen ist ein allfälliger Anspruch des Auftraggebers auf Rückerstattung der für die Ausstrahlung dieser Sendeaufträge bereits an ENERGY ZÜRICH bezahlten Vergütung beschränkt.

14. Die jeweils gültige Tarifdokumentation ist ein fester Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen.

15. Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Radio Z AG/Energy Zürich, nachfolgend Energy Zürich für alle Gewinnspiele und Wettbewerbe auf Energy Zürich (on air oder online).

1. Die Teilnahme am Wettbewerb steht allen Personen offen. Ausgeschlossen von einer Teilnahme sind Mitarbeiter sowie deren Angehörige von Energy Zürich, Ringier, der NRJ Group, deren Tochtergesellschaften sowie von allfällig involvierten Partnern und/oder Auftragnehmern.

2. Pro Wettbewerb ist nur eine Registrierung pro Person erlaubt.

3. Gewinne können nicht auf andere Personen übertragen werden.

4. Jeder Teilnehmer erklärt sich mit der Teilnahme damit einverstanden, dass der Anruf aufgezeichnet und ausgestrahlt wird. Die Namen der Gewinner können kommuniziert werden.

5. Energy Zürich behält sich vor, Teilnehmer von der Teilnahme am Gewinnspiel auszuschliessen. Dies gilt insbesondere bei schuldhaften Verstössen gegen die Teilnahmebedingungen oder falls Teilnehmer den Teilnahmevorgang oder das Spiel manipulieren bzw. versuchen zu manipulieren, sich anderer unredlicher Hilfsmittel bedienen oder stimmlich schwer verständlich sind.

6. Energy Zürich behält sich vor, ein Gewinnspiel jederzeit abzubrechen oder dessen Spielregeln für die Zukunft zu ändern. Dies gilt insbesondere bei höherer Gewalt sowie dann, wenn das Gewinnspiel aus anderen organisatorischen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht durchgeführt bzw. fortgesetzt werden kann.

7. Weichen mündliche Angaben im Programm von Energy Zürich inhaltlich von den Allgemeinen Teilnahmebedingungen ab, so gelten bezüglich der abweichenden Angaben ausschliesslich die Regelungen der Allgemeinen Teilnahmebedingungen.

8. Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Zürich.
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen für «Energy bezahlt deine Rechnung»
 
Allgemeine Veranstaltungsbestimmungen fürs «Energy Stars for free»

Allgemeine Veranstaltungsbestimmungen für die «Energy Live Session»

Allgemeine Veranstaltungsbestimmungen für die «Energy Movie Night»